Vergaberichtlinien

Wohnungsvergaberichtlinien der Wohnungsgenossenschaft Rheinpreußensiedlung ab 2023 

Schlägelstr. 13 in 47198 Duisburg, Tel. 02066 / 410 15
Stand: 26.04.2023

  1. Wohnungen werden nur an Mitglieder vergeben. Bei Abschluss eines Dauernutzungsvertrages ist ein zweiter Genossenschaftsanteil zu erwerben (§17 Abs. 2 unserer Satzung).

2.Die Mitglieder werden sortiert nach Eintrittsdatum in einer Bewerberliste erfasst. Überträgt ein Genossenschaftsmitglied seinen Genossenschaftsanteil auf eine andere Person, so gilt das Datum der Übertragung als Bewerberdatum.

3.Das Eintrittsdatum der Mitgliedschaft ist grundsätzlich ausschlaggebend für die Wohnungsvergabe. Vorstand und Aufsichtsrat können in sachlich begründeten Ausnahmefällen eine abweichende Entscheidung treffen, wenn es um das wirtschaftliche Wohl der Genossenschaft geht. Dazu ist ein einstimmiger Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich. Das betroffene Mitglied hat das Recht auf eine Anhörung vor Vorstand und Aufsichtsrat.Die Mitgliederversammlung ist unter Berücksichtigung des Datenschutzes darüber zu unterrichten.

3.1. Bei Auszug:
Das Mitglied kann bei Auszug aus der Wohnung ein zur Familie
gehörendes Kind zur weiteren Belegung der Wohnung vorschlagen (ein Wohnungstausch ist ausgeschlossen). Das Kind muss Mitglied der Genossenschaft sein oder durch Übertragung werden. Wohnt das Kind nicht mehr in der Wohnung, so muss das Kind zu dem Zeitpunkt mindestens ein Jahr Mitglied der Genossenschaft gewesen sein.

3.2. Im Todesfall:
Im Todesfall beider Eltern kann die Wohnung von einem zur Familie gehörenden Kind übernommen werden. Wohnt das Kind nicht mehr in der Wohnung, so muss das Kind zu dem Zeitpunkt mindestens ein Jahr Mitglied der Genossenschaft gewesen sein.

  1. Ein Bewerber, der drei angebotene Wohnungen abgelehnt hat oder sich nach dreimaligem Anschreiben nicht meldet, wird aus der Bewerberliste aussortiert. Das dritte Anschreiben soll ein Einwurfeinschreiben sein. Möchte ein Bewerber wieder auf der Bewerberliste einsortiert werden und meldet sich diesbezüglich bei der Genossenschaft, erfolgt die Einsortierung mit Datum der Ablehnung bzw. des letzten Schreibens.
  2. Ein Bewerber für eine Tauschwohnung (größere Wohnung – kleinere Wohnung) muss mit einer Wartezeit rechnen, bis er eine Wohnung angeboten bekommt.
  3. Mitglieder, die ihre Wohnung kündigen und später wieder eine Wohnung in der Siedlung beziehen möchten, werden wie neue Mitglieder behandelt. D.h. nicht das Eintrittsdatum zählt, sondern die Neubewerbung nach Auszug.
  4. Der Untervermietung einer Wohnung wird nur zugestimmt, wenn das Mitglied ein berechtigtes Interesse hat, einen Teil seiner Wohnung befristet unterzuvermieten. Der Untermieter hat kein Anrecht auf die Wohnung.
  5. Bewerber, die am gleichen Tag Mitglied geworden sind, werden in der Reihenfolge durch Los ausgewählt.

 

Wohnungsvergaberichtlinien vom 23.11.1999, ergänzt am 05.07.2005, 27.11.2006, 09.03.2015, 20.04.2016, 09.06.2020 und 26.04.2023 durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung.